Fakten zum Wirtschaftsjahr 2011


 

 

 

 

 

Daten und Fakten des BDD zum Wirtschaftsjahr 2011

 

Der 1950 gegründete Bund Deutscher Detektive (BDD) e.V. und der 1961 gegründete Zentralverband der Detekteien und Auskunfteien (Z.V.) e.V. schlossen sich 1983 zum Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) e.V. zusammen.
Der BDD  hat ca. 150 Mitglieder im In- und Ausland, die in unterschiedlichen Gesellschaftsformen geführt werden.

Mitglied im BDD kann nur werden, wer die satzungsgemäßen Aufnahmebedingungen erfüllt. Dazu gehören u. a. persönlich und wirtschaftlich geordnete Verhältnisse, ein Sachkundenachweis und die Anerkennung der Satzung sowie der Ordnungen.

Als Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit der Wirtschaft (ASW) ist die enge Verbindung zu maßgebenden Repräsentanten der Konzernsicherheit und der Sicherheitsverbände gewährleistet.

In der Funktion als Arbeitgeber beschäftigen die BDD-Detekteien etwa 300 Männer und Frauen in einer sozialversicherungspflichtigen Festanstellung.

Die Detektivtätigkeit ist eine typische Zweitberufstätigkeit. Detektive kommen somit aus nahezu allen Berufsgruppen, so auch von Polizei, Bundesgrenzschutz, der Bundeswehr oder von Sicherheitsdiensten.

Aufgrund der beruflichen Vor- und Ausbildung gehören mehr als die Hälfte der Mitglieder in die Altersgruppe der über Vierzigjährigen. Die BDD-Detektive können im Schnitt eine etwa 20jährige Berufserfahrung als Detektiv vorweisen.

Die Tätigkeit des Detektivs in Deutschland unterliegt der Gewerbeordnung. Dafür ist eine Anmeldung nach § 14 Gewerbeordnung notwendig. Einer Genehmigung nach § 34 a der Gewerbeordnung bedarf, wer im Bewachungsgewerbe tätig sein will. Hierzu gehören auch die Kaufhausdetektive.

Ein Detektiv kann für einen Auftraggeber tätig werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Berechtigtes Interesse ist immer dann anzunehmen, wenn der Auftraggeber glaubhaft machen kann, dass der Einsatz eines Detektivs zur Klärung und Durchsetzung eigener Sach- und Rechtspositionen notwendig ist.

Berechtigtes Interesse ist auch anzunehmen, wenn eigene Rechte, die Rechte anderer oder der Allgemeinheit verletzt oder Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung begangen wurden oder wenn hinreichender Tatverdacht auf solche Verstöße vorliegt.

Die Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2009 weist1.410 Detekteien in Deutschland aus. Diese erzielten einen Jahresumsatz in Höhe von rund 228,1 Millionen EURO.

Diese 1410 Detekteien beschäftigen nach einer Hochrechnung auf der Basis der repräsentativen BDD-Erhebung etwa 3.000 detektivisch tätige Personen.

 

 

1. Nach der Mitgliederbefragung kommen die Aufträge von:

 

• Wirtschaft / Industrie / Handwerk

51%

• Rechtsanwälte

18%

• Privatpersonen

20%

• Anderen Auftraggebern (Körperschaften des öffentlichen Rechts, Behörden, sonstige)

11%

 

 

2. Die Unterteilung aus Wirtschaft / Industrie / Handwerk ergibt:

 

• Produzierende u. verarbeitende Wirtschaft / Industrie, Handel

42%

• Dienstleistungsgewerbe / Handwerk / Baugewerbe

35%

• Banken / Kreditinstitute

10%

• Versicherungen

13%

• Sonstige

0%

 

 

3. Die Unterteilung der Aufträge von Privatpersonen ergibt:

 

• Ermittlungen bei Ehe-, Familien-, Sorgerechtsangelegenheiten sowie Unterhaltsszahlungen

39%

• Ermittlungen bei Erb- und Nachlassangelegenheiten

19%

Ermittlungen in Nachbarschaftsangelegenheiten, bei Diebstahl, Unterschlagung, Beleidigung, 

  Erpressung

22%

• sonstige Aufträge aus dem privaten Bereich der Bürger

20%

 

 

4. Die detektivischen Ermittlungsergebnisse werden verwendet für:

 

• private oder innerbetriebliche Regelung

44%

• Anzeige / Prozess

35%

• andere Verwendung/dem Auftragnehmer nicht bekannt

21%

 

 

5. Auftragsausführung erfolgte in

 

• Deutschland

87%

• Europa

9%

• Weltweit

4%

 

 

6. Aufklärungsquote der detektivischen Aufträge

 

• Vollständige Ermittlung des Sachverhaltes (vollständige Aufklärung)

61%

• Teilweise Ermittlung des Sachverhaltes (teilweise Aufklärung)

36%

• Keine Ermittlungsergebnisse

3%

 

 

7. Personaleinsatz

 

• Ausgeführt werden die Tätigkeiten alleine mit der eigenen Detektei

80%

• Mit inländischen und ausländischen Kollegen zusammen

20%

   
   
8. Arbeitnehmerdelikte  

Von den Aufträgen aus der Wirtschaft (51 % = siehe obige Ziffer 1) entfallen rd. 55 % auf den Bereich von Arbeitnehmerdelikten (Mitarbeiterkriminalität) in allen möglichen Erscheinungsformen. Das sind rd. 28 Prozent aller Detektivaufträge im Jahr 2011. 

   
   
Preisgestaltung  

Die Honorare für eine Detektivstunde liegen zwischen € 40,00 und € 120,00. Als Durchschnittshonorar für eine Detektivstunde wurden rd. € 56,00 ermittelt. Hinzu kommen zusätzliche Kosten, die in dem von Verband autorisierten Preisspiegel als Anhalt festgelegt sind.

 

 

© BDD e.V. 2012

 

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