Wirtschaftsstatistik Mitglieder 2010

 

Mitgliederbefragung zum Wirtschaftsjahr 2010

 

Die jährliche Mitgliederbefragung zu den Umsatzzahlen des abgelaufenen Wirtschaftsjahres brachte folgendes Ergebnis.

Ein Detektiv kann für einen Auftraggeber tätig werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Berechtigtes Interesse ist immer dann anzunehmen, wenn der Auftraggeber glaubhaft machen kann, dass der Einsatz eines Detektivs zur Klärung und Durchsetzung eigener Sach- und Rechtspositionen notwendig ist.

Berechtigtes Interesse ist auch anzunehmen, wenn eigene Rechte, die Rechte anderer oder der Allgemeinheit verletzt oder Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung begangen wurden oder wenn hinreichender Tatverdacht auf solche Verstöße vorliegt.

Die Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2008 weist 1.508 Detekteien in Deutschland aus. Diese erzielten einen Jahresumsatz in Höhe von rund 265,5 Millionen EURO.

Diese 1.508 Detekteien beschäftigen nach einer Hochrechnung auf der Basis der repräsentativen BDD-Erhebung etwa 3.300 detektivisch tätige Personen.

Aufgrund der beruflichen Vor- und Ausbildung gehören mehr als die Hälfte der Mitglieder in die Altersgruppe der über Vierzigjährigen. Die BDD-Detektive können im Schnitt eine etwa 18jährige Berufserfahrung als Detektiv vorweisen.

 

Nach der Mitgliederbefragung kommen die Aufträge zu
  • 55% aus Wirtschaft/Industrie/Handwerk
  • 12% von Rechtsanwälten
  • 22% von Privatpersonen
  • 11% von anderen Auftraggebern (Körperschaften des öffentl. Rechts, Behörden, sonstige)

 

Die Unterteilung aus Wirtschaft/Industrie/Handwerk ergibt
  • 53% Produzierende u. verarbeitende Wirtschaft/Industrie/Handel
  • 25% Dienstleistungsgewerbe/Handwerk/Baugewerbe
  • 16% Versicherungen
  •   5% Banken/Kreditinstitute
  •   1% Sonstige

 

Die Unterteilung der Aufträge von Privatpersonen ergibt
  • 61% Ermittlungen bei Ehe-, Familien-, Sorgerechtsangelegenheiten sowie Unterhaltszahlungen
  •   8% Ermittlungen bei Erb- und Nachlaßangelegenheiten
  •   5% Ermittlungen in Nachbarschaftsangelegenheiten, bei Diebstahl, Unterschlagungen, Beleidigungen, Erpressung

 

Die detektivischen Ermittlungsergebnisse werden verwendet für
  • 40% private oder innerbetriebliche Regelung
  • 41% Anzeige/Prozess
  • 19% andere Verwendung/dem Auftragnehmer nicht bekannt

 

Auftragsausführung zu
  • 87% in Deutschland
  •   8% in Europa
  •   5% Weltweit

 

Aufklärungsquote der detektivischen Aufträge
  • 66% vollständige Ermittlung des Sachverhaltes (vollständige Aufklärung)
  • 28% teilweise Ermittlung des Sachverhaltes (teilweise Aufklärung)
  •   6% keine Ermittlungsergebnisse

 

Personaleinsatz
  • 81% ausgeführt werden die Tätigkeiten ausschließlich mit der eigenen Detektei
  • 19% in Zusammenarbeit mit inländischen und ausländischen Kollegen

 

Arbeitnehmerdelikte

Von den Aufträgen aus der Wirtschaft (55% = siehe oben) entfallen rd. 69% auf den Bereich von Arbeitnehmerdelikten (Mitarbeiterkriminalität) in allen Erscheinungsformen.

 

Preisgestaltung

Die Honorare für eine Detektivstunde liegen zwischen 40,00 EUR und 120,00 EUR. Als Durchschnittshonorar für eine Detektivstunde wurden rd. 58,00 EUR ermittelt. Hinzu kommen zusätzliche Kosten, die in dem vom Verband autorisierten Preisspiegel als Anhalt festgelegt sind.

 

BDD e.V. 2011

 

 

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