Die jährliche Mitgliederbefragung zu den Umsatzzahlen des abgelaufenen Wirtschaftsjahres brachte folgendes Ergebnis.
Ein Detektiv kann für einen Auftraggeber tätig werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Berechtigtes Interesse ist immer dann anzunehmen, wenn der Auftraggeber glaubhaft machen kann, dass der Einsatz eines Detektivs zur Klärung und Durchsetzung eigener Sach- und Rechtspositionen notwendig ist.
Berechtigtes Interesse ist auch anzunehmen, wenn eigene Rechte, die Rechte anderer oder der Allgemeinheit verletzt oder Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung begangen wurden oder wenn hinreichender Tatverdacht auf solche Verstöße vorliegt.
Die Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2008 weist 1.508 Detekteien in Deutschland aus. Diese erzielten einen Jahresumsatz in Höhe von rund 265,5 Millionen EURO.
Diese 1.508 Detekteien beschäftigen nach einer Hochrechnung auf der Basis der repräsentativen BDD-Erhebung etwa 3.300 detektivisch tätige Personen.
Aufgrund der beruflichen Vor- und Ausbildung gehören mehr als die Hälfte der Mitglieder in die Altersgruppe der über Vierzigjährigen. Die BDD-Detektive können im Schnitt eine etwa 18jährige Berufserfahrung als Detektiv vorweisen.
Von den Aufträgen aus der Wirtschaft (55% = siehe oben) entfallen rd. 69% auf den Bereich von Arbeitnehmerdelikten (Mitarbeiterkriminalität) in allen Erscheinungsformen.
Die Honorare für eine Detektivstunde liegen zwischen 40,00 EUR und 120,00 EUR. Als Durchschnittshonorar für eine Detektivstunde wurden rd. 58,00 EUR ermittelt. Hinzu kommen zusätzliche Kosten, die in dem vom Verband autorisierten Preisspiegel als Anhalt festgelegt sind.
BDD e.V. 2011