Allgemeines
In Deutschland gibt es keine gesetzlich definierte Berufsordnung für Detektive, keine besondere Erlaubnispflicht zur Ausübung dieser komplexen Tätigkeit und keinen Berufsbezeichnungsschutz. Zur Ausübung eines Detektivgewerbes bedarf es von Seiten des Gesetzgebers einer Gewerbeanmeldung nach § 14 der Gewerbeordnung.
Die Anfänge der Detektivtätigkeit
Der gewerblich tätige Detektiv, dessen Tätigkeit im Wesentlichen frei ist von staatlicher oder gerichtlicher Anleitung und Lizenz, ist eine Errungenschaft bürgerlicher Emanzipation. Die Erfolge der privaten Kriminalitäts- und Verbrechensaufklärung durch Detektive, besonders in England, Frankreich und Amerika im 18. und 19. Jahrhundert, führten auch in Deutschland im vergangenen Jahrhundert zur Gründung von privaten Ermittlungsfirmen, Detekteien oder Detektivinstitute genannt.
Für den Beruf des Detektivs gibt es in Deutschland keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung und damit auch keine staatliche Prüfung, z.B. vor der Industrie- und Handelskammer. Die Detektivtätigkeit wird in der Regel nach einer beruflichen Erstausbildung und einer beruflichen Neuorientierung ausgeübt. Der BDD hält nach dem Berufswechsel in den meisten Fällen, vor der Aufnahme einer detektivischen Tätigkeit, die Qualifizierung durch Fortbildung für zwingend erforderlich.
Das 55. Fortbildungsseminar des BDD wurde am 10. und 11. November 2012 in Hofheim-Diedenbergen veranstaltet.