Die Jahreshauptversammlung 2004 hat am 21. Mai 2004 die überarbeitete Satzung des BDD verabschiedet und darin die folgende neue Regelung aufgenommen:
„Der Verband kann zur Erfüllung seiner Aufgaben und Ziele fördernde Mitglieder aufnehmen. Die Entscheidung hierüber trifft in jedem Einzelfall das Präsidium“1.
„Die Fördermitgliedschaft endet außer durch Tod durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zu Ende eines Jahres oder durch schriftlichen Ausschluss durch das Präsidium“2.
Diese Informationsschrift gibt weitere Hinweise zum Erwerb und den Vorteilen einer fördernden Mitgliedschaft im BDD.
Erwerb der Fördermitgliedschaft:
Die Fördermitgliedschaft im BDD kann grundsätzlich jede private Person oder jeder Vertreter einer juristischen Person, die kein Detektei- oder Auskunfteigewerbe ausübt und nicht im Wach- und Sicherheitsgewerbe tätig ist, beim Präsidium3 in schriftlicher Form beantragen. Die Aufnahme von fördernden Mitgliedern mit Sitz im Ausland ist zulässig.
Fördernde Mitglieder verbinden mit der Aufnahme in den BDD die Bereitschaft, den Berufsverband bei den in der Satzung festgelegten Aufgaben in bestmöglicher Form zu unterstützen.
Das Präsidium wird in der Regel mit dem Antragsteller ein persönliches Gespräch führen und danach über die Aufnahme entscheiden.
Das Präsidium kann auch ihm persönlich bekannte Personen, die sich für die Erfüllung der Aufgaben und Ziele des Verbandes besonders eingesetzt haben und weiterhin einsetzen wollen, von sich aus die Fördermitgliedschaft anbieten. Das Fördermitglied hat in der Regel einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten, der mit dem Präsidium frei vereinbart wird. Über eine Befreiung entscheidet das Präsidium.
Mit der Aufnahme erhält das fördernde Mitglied eine Mitgliedsurkunde.
Vorteile der Fördermitgliedschaft:
Das fördernde Mitglied kann die folgenden Serviceleistungen des BDD in Anspruch nehmen4:
Teilnahme an den jährlich stattfindenden BDD Fortbildungsseminaren ohne Zahlung der Seminargebühr.
Kostenloser Zugang zum Mitgliederbereich der BDD-Homepage und damit auch zur Mitgliederzeitschrift INFO-INTERN online.
Besuch von Jahreshauptversammlungen und Versammlungen der entsprechenden Landesgruppe des BDD.
Bereitstellung des Mitgliederverzeichnisses.
Werbung mit dem Logo des BDD in Verbindung mit der Bezeichnung: „Fördermitglied im BDD“.
Mitarbeit bei Maßnahmen zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades des BDD und zur Qualitätssicherung der detektivischen Dienstleistungen.
© BDD e.V. 2010
1 § 4 Abs. 5
2 § 6 Abs. 5
3 über die Geschäftsstelle des BDD, Christine-Teusch-Straße 30, D 53340 Meckenheim
4 sämtliche Serviceleistungen des BDD findet man unter „Serviceleistungen“ oder kann das Dokument auch über die Geschäftsstelle anfordern.