Aufnahmekriterien: Mitgliedschaft  

INFORMATIONEN ZUR MITGLIEDSCHAFT IM BUNDESVERBAND DEUTSCHER DETEKTIVE® e.V.

A. Prüfen Sie bitte zunächst, ob sie die Aufnahmekriterien des BDD erfüllen:

Laut Satzung sind für die Aufnahme als ordentliches Mitglied in den BUNDESVERBAND  DEUTSCHER  DETEKTIVE e.V. folgende Kriterien zu erfüllen:

Mindestalter: 24 Jahre.

Unbescholtenheit und geordnete persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse.

Keine Einschränkung der Geschäftsfähigkeit.

Keine Bestrafung, die auf niedere Gesinnung schließen läßt oder aus denen sich Zweifel hinsichtlich der persönlichen Zuverlässigkeit ergeben können.

Der Antragsteller muss mindestens eine zweijährige selbstständige Tätigkeit im Detektei- oder Auskunfteigewerbe nachweisen.

Selbstständiger Gewerbetreibender oder Geschäftsführer bzw. Prokurist des der Antragsstellung zugrunde liegenden Unternehmens in der Detektivbranche.

Vorlage eines geeigneten Sach- und Fachkundenachweises:

entweder:

Nachweis der Fach- und Sachkunde vor der Aufnahme- und Prüfungskommission (APK) des Verbandes

oder:

Abschluss mit Zertifikat „Geprüfter Detektiv/Geprüfte Detektivin“ bei der Zentralen Ausbildungsstelle für das Detektivgewerbe (Z.A.D.) oder eine vergleichbare gleichwertige Ausbildung an einer vom BDD anerkannten Ausbildungseinrichtung.

Alle Antragsteller müssen ein Aufnahmegespräch mit der APK des Verbandes führen.

Über Ausnahmen entscheidet das Präsidium.

Der Antragsteller verpflichtet sich, die Satzung und Ordnungen sowie die "Grundlagen zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen" anzuerkennen und danach zu handeln.

Antragsteller können kostenlos  bereits einen Teil der Serviceleistungen des BDD in Anspruch  nehmen. Sie dürfen jedoch nicht mit der Mitgliedschaft im BDD werben und sind auch noch nicht antrags-, stimm-, und wahlberechtigt.

B.  Wenn Sie diese Kriterien erfüllen -  Sie können ggf. natürlich auch bei der Geschäftsstelle rückfragen - empfehlen wir die folgenden Artikel auf unserer Homepage zu lesen:

Ziele der Verbandspolitik

Porträt des BDD

Satzung und Ordnungen des BDD

Serviceleistungen

C.   Wenn Sie zum Schluss glauben, für uns der/die Richtige zu sein, fordern Sie bitte die Antragsunterlagen bei der Geschäftsstelle an.  Dazu benötigen wir Ihre Anschrift, Telefonnummer und E-Mail Adresse.

Der Verband ist zur Durchsetzung der Interessen seiner Mitglieder und  zu deren Unterstützung  auf eine möglichst große Mitgliederzahl angewiesen und begrüßt Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft.

Die Aufnahme in den Verband ist an die genannten Kriterien gebunden, um sicherzustellen, dass das „Gütesiegel: Mitglied im BDD e.V.“ auch im Interesse des Berufstandes erhalten bleibt. Hierfür bitten wir jeden Antragsteller um Verständnis.

© BDD e.V. 2010

 
 
Autor: HSt Veröffentlicht: 2005-05-25 Druckansicht Einem Freund empfehlen
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