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Mitgliedschaft von Kaufhausdetektiven


 

 

 

 

 

 

Die normativen Grundlagen für eine Mitgliedschaft von Kaufhausdetektiven im Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) e.V. sind gelegt

 

Wie wir Sie mit unserer Pressemitteilung 3/2010 vom 04. Juni 2010 informierten, hatte die 60. Jahreshauptversammlung (JHV) des Bundesverbandes Deutscher Detektive die Grundsatzentscheidung getroffen, dass Kaufhausdetektive bei Erfüllung der Auflagen in Zukunft Mitglied im BDD werden können.

Die 61. JHV hat  am 21. Mai 2011 die in der Zwischenzeit erarbeiteten Statuten für diese Mitgliedschaft verabschiedet, so dass nunmehr die Mitgliedschaft im BDD beantragt werden kann.

Darüber hinaus hat die 61. JHV entschieden, die Kaufhausdetektive in einer dafür eigens eingerichteten  „Sektion Kaufhausdetektive“ zu führen.

Für diese grundlegende Öffnung einer Mitgliedschaft im BDD war die Tatsache maßgebend, dass Kaufhausdetektive bisher keine verbandspolitische Heimat und damit auch keine Orientierungshilfe für eine qualitativ hochwertige Tätigkeit auf ihrem Gebiet hatten. Außerdem hatten sie  auch keinen Sprecher, der ihre wirtschaftlichen und berufsspezifischen Interessen umfassend und wirkungsvoll vertreten hat. Dadurch entstand ein gewisser Wildwuchs, dem durch die Entscheidung des BDD der Nährboden entzogen werden wird.

Zu den normativen Grundlagen gehören auch ein vom BDD erarbeitetes Anforderungsprofil sowie eine entsprechende Berufsordnung.

Mit einer Mitgliedschaft von Kaufhausdetektiven sollen künftig  durch Beachtung der Kalkulations- und Preisgestaltungsgrundlagen Dumpinglöhne ausgeschlossen werden. Die Unternehmen müssen sich bewusst werden, dass Qualität ihren Preis hat

Die normativen Grundlagen des BDD für eine Mitgliedschaft von Kaufhausdetektiven stellen somit ebenfalls eine gute Orientierungshilfe für potentielle Auftraggeber dar, zumal diese auch zur Bewertung und Ahndung von Fehlverhalten durch den Verband herangezogen werden. 

 

Für weitere Fragen stehen Ihnen sowohl die Pressestelle als auch die Geschäftsstelle des BDD in 53340 Meckenheim, Christine-Teusch-Straße 30, Tel.: 02225 – 83 66 71,  Email: JLIB_HTML_CLOAKING  jederzeit zur Verfügung. 

 

Josef Riehl, Pressesprecher