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Preisgestaltung

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Preisgestaltung für den Einsatz von Kaufhausdetektiven

 

1. Einleitung  

Der BDD versteht sich zunächst als Berufsverband für klassisch ermittelnde Detektive. Viele Mitglieder setzen aber auch Kaufhausdetektive ein. Aufgrund des Erfordernisses der Genehmigung nach § 34 a Gewerbeordnung wird dieser Bereich häufig der Bewachungsdienstleistung zugerechnet.

Aufgrund der stark angestiegenen Wahrnehmung von Kaufhausdetektiven in der Öffentlichkeit sieht sich der BDD dazu veranlasst, diesen speziellen Bereich künftig noch enger zu begleiten.

Bisher gab es folgende Aktivitäten des BDD für diesen Bereich:

Beschluss der JHV 2010, Kaufhausdetektive in den BDD in einer eigenen Sektion aufzunehmen
Fachleiter „Kaufhausdetektive“
Regelmäßige Berichterstattung während der Jahreshauptversammlungen
Seminarthemen für diesen Fachbereich
Qualitätsgrundsätze(1) für diesen Fachbereich
Möglichkeit der Fördermitgliedschaft im BDD durch den Einzelhandel

Für Kaufhausdetektive gibt es kaum Anhaltspunkte zur Preisfindung. Andererseits hat die Bundesversicherungsanstalt (BVA) im Rahmen von Sozialversicherungspflichtprüfungen bereits ohne eine klare tarifliche Grundlage Nachforderungen in beträchtlicher Höhe bei einzelnen Unternehmen erhoben und dabei die Bemessungsgrundlage eigenständig festgelegt.

 

2. Preisgestaltung für Kaufhausdetektive 

Als Ausgangsgrundlage für die Preisgestaltung sind die Tarifverträge für das Wach- und Sicherheitsgewerbe heranzuziehen.

Die Preisgestaltung ist weiterhin abhängig von diversen Faktoren. Wichtigster Faktor sind die Lohnkosten und Lohnnebenkosten, aber auch die allgemeinen Kosten und die Kosten für Administration.

Im Folgenden wird unterstellt, dass das Wach- und Sicherheitsunternehmen fest angestellte, sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt und nur, um in Stoßzeiten auch noch flexibel arbeiten zu können, in geringem Maße Subunternehmer einsetzt. Für Subunternehmer gelten dann die gleichen Bedingungen wie für den Hauptauftragnehmer. Ferner wird unterstellt, dass das Wach- und Sicherheitsunternehmen feste Stundenverrechnungssätze für geleistete Stunden netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer an den Auftraggeber berechnet.

 

2.1 Lohnkosten

Die Höhe der Lohnkosten ist abhängig von mehreren Faktoren, unter anderem:

Gültigen Tarifverträgen
Lohnniveau für vergleichbare Leistungen in der Region
Schichtlänge, Monatsarbeitszeit
Durchgängige Bezahlung oder Abzug einer Mittagspause
Inklusive An- und Abfahrtszeiten

Weiterer wesentlicher Faktor ist die geforderte und erwartete Qualität der Kaufhausdetektive. Das Ablegen der Sachkundeprüfung gem. § 34 a Gewerbeordnung und einige Grundkenntnisse reichen als Anforderung nicht aus. Gefordert wird ein selbstständig denkender, erfolgreicher und mit Fingerspitzengefühl arbeitender Mitarbeiter, der insbesondere auch die Abgrenzung zu weiterführenden Tätigkeiten (klassische Ermittlungen) kennt und befolgt.

Beispiel für eine realistische Entlohnung für einen qualifizierten Kaufhausdetektiv unter folgenden Voraussetzungen:

Einsatzort gut erreichbar
Schichtlänge ab 8 Stunden (inkl. Pausenzeit)
Abzüglich Mittagspause

Lohnspanne zur Berechnung des Bruttostundenlohns:

Tariflohn für das Wach- und Sicherheitsgewerbe(2). Hochqualifizierte Kaufhausdetektive, Teamleiter und andere Führungskräfte können darüber liegen.

 

2.2 Weitere Lohnkosten und Lohnnebenkosten

Auf das Wach- und Sicherheitsunternehmen als Arbeitgeber kommen noch folgende Lohnkosten und Lohnnebenkosten hinzu:

Weihnachts- und Urlaubsgeld
Lohnfortzahlung Arbeitsunfähigkeit
Lohnfortzahlung Feiertage
Tarif- und Sonderurlaub
Kosten für Sachkundeprüfung, Ausbildung und Einweisung
Arbeitgeberanteil Sozialversicherung
Berufsgenossenschaft
Gesetzliche Haftpflichtversicherung

Diese Positionen bewirken einen Aufschlag auf den Bruttostundenlohn in Höhe von ca. 50%.

 

2.3 Allgemeine Kosten

Mit allgemeinen Kosten werden Aufwendungen verstanden, die für die konkrete Dienstdurchführung erforderlich sind.

Dazu gehören zum Beispiel:

Verbrauchsmaterial, Formularwesen etc.
Funktechnik / Mobiltelefon

Diese Kosten sind individuell zu kalkulieren, belaufen sich erfahrungsgemäß auf ca. 5 % auf den Bruttostundenlohn.

 

2.4 Administration

Die Kosten für Administration setzen sich aus folgenden Faktoren zusammen:

Einsatzleitung
Allgemeine Verwaltung (Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Personalabteilung)
Zinsen für getätigte Vorleistungen
Kundenbetreuung, Werbung
Verbandsbeiträge

Die Kosten der Administration werden erfahrungsgemäß mit ca. 10 %, bezogen auf den Bruttostundenlohn, kalkuliert. Je mehr Mitarbeiter zu betreuen sind, desto geringer kann der prozentuale Kalkulationsaufschlag sein.

Hinzu kommt der Kalkulationssatz für das unternehmerische Wagnis und Gewinn mit ca. 10 % auf den Bruttostundenlohn.

 

2.5 Stundenverrechnungssatz

Somit ergibt sich ein Stundenverrechnungssatz für oben genannte Beispiele in Höhe von ca. 85 % auf den gezahlten Bruttostundenlohn. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Den Stundenverrechnungssatz erhöhende Faktoren sind erfahrungsgemäß:

Kurzschichten (unter 8 Stunden)
Schlecht erreichbare Einsatzorte
Kurzfristige flexible Aufträge

Bei Einsätzen zu zuschlagspflichtigen Zeiten (Nacht, Sonntag, Feiertag) sind diese Zuschläge ebenfalls bei Lohn und Stundenverrechnungssatz zu berücksichtigen. Ferner sollte mit dem Auftraggeber vereinbart werden, dass zeugenschaftliche Einvernahmen zum gleichen Stundenverrechungssatz berechnet werden.

 

© BDD e.V. Stand: 2016

BDD

Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) e.V.

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