Die Detektive in der Bundesrepublik Deutschland haben sich im BDD zusammengeschlossen, um gegenüber der Legislative, der Exekutive und der Judikative ihre grundgesetzlich garantierten Rechte zu sichern.
Der BDD tritt für eine kollegiale und freie Berufsausübung unter der Voraussetzung ein, dass qualitative Mindeststandards gegeben sein müssen. Er wendet sich jedoch gegen gesetzliche Auflagen, die eine effektive Detektivarbeit beeinträchtigen. Er fordert von der Bundesregierung, sich im Europäischen Parlament für entsprechende freie Berufsregelungen in der Europäischen Union einzusetzen.
Durch die detektivischen Leistungen werden die polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Organe entlastet. Detektive tragen damit zur Inneren Sicherheit in Deutschland bei. Die Bundesregierung ist aufgefordert, sicherzustellen, dass dieser positive Sicherheitsfaktor für alle Bürger als Hilfe zur Wahrung ihrer berechtigten persönlichen Interessen gegeben bleibt.
Durch die Gründung der Internationalen Kommission der Detektiv-Verbände (IKD) 1963, zusammen mit dem Österreichischen Detektiv-Verband (ÖDV) und dem Fachverband Schweizerischer Privat-Detektive (FSPD), öffnete der BDD den Weg für eine europäische Detektiv-Vereinigung. Der BDD ist bestrebt, diesen Weg weiter auszubauen und auch für die ehemaligen Staaten des Ostblocks zugänglich zu machen.
Der BDD setzt sich für die Förderung des Ansehens des Berufsstandes in der Öffentlichkeit und für die Erhöhung seiner Akzeptanz in der Gesellschaft ein.
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